Cookie-Richtlinien. Meldung wird nur einmal angezeigt.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den Besuch auf unserer Webseite so bequem wie möglich zu machen. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch Ihre Cookie-Einstellungen im Browser jederzeit ändern. Wenn Sie fortfahren, ohne Ihre Einstellungen zu ändern, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass alle Cookies dieser Seite auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen 

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen

Sondernutzungsrechte

Nach den gesetzlichen Regelungen kann Sondereigentum nur an Räumlichkeiten gebildet werden, so dass beispielsweise der Garten oder der Pkw-Stellplatz nicht zu Sondereigentum erklärt werden kann. Gleichwohl besteht das Bedürfnis bestimmte Flächen einem Wohnungseigentümer zuzuordnen, damit dieser diese allein nutzen kann. Dafür wurde das Institut des Sondernutzungsrechts geschaffen.

Sondernutzungsrechte können durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geschaffen werden, wobei diese nur für Rechtsnachfolger gelten, soweit diese auch im Grundbuch eingetragen sind. Ohne Eintragung im Grundbuch besteht unter Umständen nur das Sondernutzungsrecht, solange sich keine Änderung im Eigentümerbestand ergibt. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

 

  • Wurde wirksam ein Sondernutzungsrecht eingeräumt?
  • Was passiert, wenn ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt wurde?
  • Welche Möglichkeiten bestehen um Sondernutzungsrecht einzuräumen?
  • Können Sondernutzungsrechte auch wieder aufgehoben werden?

Rechtsanwalt Müller berät Sie im Zusammenhang mit Sondernutzungsrechten.

 

Selbstbehalt Gebäudeversicherung bei WEG weiterlesen

 

 

Rechtsanwälte

Teipel & Müller

Bahnhofstraße 11

34497 Korbach

Telefon 05631 620300 

Telefax 05631 6203010

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten:

Mo 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Di  09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mi  09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Do 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Fr  09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Absprache vereinbart werden.