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Schadensersatz

Sie als Vermieter können sowohl vom Mieter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, falls beispielsweise Mängel der Wohnung nicht beseitigt wurden, wie auch der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine Veränderung bzw. Beschädigung der Mietsache herbeiführt. Die meisten dieser Ansprüche auf Vermieterseite werden sich bei Beendigung des Mietverhältnisses herausstellen, so dass aufgrund der kurzen Verjährung von nur 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache schnelles Handeln erforderlich ist.

Rechtsanwalt Müller unterstützt Sie sowohl bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen seitens des Mieters sowie bei der Geltendmachung eigener Ansprüche gegenüber dem Mieter.  

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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