Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Der Gewerberaummietvertrag muss unter Umständen gekündigt werden, sofern keine wirksame Befristung vorliegt oder ein Interesse besteht, bereits vor Ablauf der Befristung eine Beendigung herbeizuführen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Rechtsanwalt Müller prüft und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Kündigungen um eine rechtssichere Beendigung herbeizuführen. Die meisten Vertragsverhältnisse über Gewerberäume können nur mit der gesetzlichen Frist beendet werden, so dass die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals gegenüber den Vertragspartner ausgesprochen werden, so dass etwaige Fehler auch einen finanziellen Nachteil nach sich ziehen können, was insbesondere gilt, wenn längere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart sind.