Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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In den meisten Fällen wird eine Vergütung vertraglich vereinbart sein, was allerdings nicht zwingend der Fall sein muss. Die vertraglich vereinbarte Vergütung kann sich zudem durch Änderungen bei der Bauausführung erhöhen oder verringern. Zudem besteht auch die Möglichkeit einen Teil der Vergütung einzubehalten, falls beispielsweise Mängel vorhanden sind.
Rechtsanwalt Müller berät und unterstützt Sie bei der Prüfung, ob und ggf. welche Vergütung zu zahlen ist bzw. gefordert werden kann und welche Rechte der Vergütung entgegensetzt werden können.