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Sicherheiten

Für beide Vertragsparteien besteht bei einem Bauvertrag aufgrund der finanziellen Auswirkungen ein erhebliches Bedürfnis etwaige Ansprüche aus dem Vertrag auch finanziell abzusichern. Der Bauunternehmer trägt zum größten Teil das Risiko, dass mit dem Bauwerk etwas passiert, bevor es abgenommen wurde und geht mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwand zunächst in Vorleistung, ohne das zwingend sichergestellt ist, dass er seine vereinbarte Vergütung auch erhält. Zudem trägt er insoweit das Insolvenzrisiko des Bauherrn. Der Bauherr kann meist bei Fertigstellung gar nicht abschließend erkennen, ob alles mangelfrei errichtet wurde. Einige Mängel zeigen sich insoweit oft erst nach Jahren, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die Vergütung bereits lange gezahlt wurde. Zudem trägt der Bauherr das Insolvenzrisiko des Bauunternehmers. Für beide Vertragsparteien gibt es Sicherheiten:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren

Rechtsanwalt Müller berät und unterstützt Sie bei der Prüfung, ob und ggf. welche Sicherheiten für Sie sinnvollerweise geltend gemacht werden können und, wie diese auch durchsetzbar sind.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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