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Bauvertrag

Der Bauvertrag ist der Grundstein für das herzustellende Bauwerk. In diesem wird geregelt, wie das Bauwerk genau aussehen soll. Es muss nicht immer ein umfangreicher und detaillierter Vertrag für das  Bauwerk vorliegen, sondern teilweise kann es auch ausreichen, wenn man das Bauwerk nur funktional beschreibt, so dass dann der Bauunternehmer in Eigenregie entscheiden kann, wie er das Bauwerk funktionstüchtig herstellt. Dies bedeutet aber auch, dass hinterher die Enttäuschung beim Bauherrn entstehen kann, wenn er sich doch etwas anderes vorgestellt hat. Änderungen während der Bauphase sind zwar generell möglich führen allerdings zu Kostensteigerungen, die unter Umständen das finanzielle Budget übersteigen. Jeder Fehler, der beim Abschluss des Bauvertrages gemacht wird, lässt sich anschließend meist nur durch Mehrkosten korrigieren. Auf der anderen Seite wird vom Bauunternehmer auch gern zur Kostensenkung angeboten, bestimmte Leistungen aus dem Vertrag herauszunehmen, die dann der Bauherr in Eigenverantwortung erbringen soll. Dies führt am Ende des Tages allerdings meist zu einer Kostensteigerung, da die herausgenommenen Leistungen in den wenigsten Fällen tatsächlich kostengünstiger ausgeführt werden können.

  • Wie soll das Bauwerk hergestellt werden?
  • Welche Vorteile oder Nachteile hat ein Pauschalfestpreisvertrag?
  • Ist es sinnvoll Eigenleistungen zu erbringen?
  • Welcher Sicherheiten (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) gibt es für den Bauherrn?
  • Welche Sicherheiten (Bauhandwerkersicherungshypothek, Vertragserfüllungsbürgschaft) gibt es für den Bauunternehmer?
  • In welcher Höhe und wann können Abschlagszahlungen gefordert werden?

Rechtsanwalt Müller berät und unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung dahingehend, welche Regelungen zwingend im Vertrag enthalten sein sollten. Zudem werden Sie auf eine rechtssichere Regelung Ihrer Wünsche, aber auch auf finanzielle Risiken im Vertrag hingewiesen.

 

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